AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und der VIBE Gastro AG, Bahnhofstrasse 51, 6440 Brunnen als Inhaberin vom „Trübli Wein & Events“, Olympstrasse 6, 6440 Brunnen (nachstehend Trübli Weinbar).
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Bereitstellen von Konferenz-, Bankett- und Seminarräumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Trübli Weinbar an den Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer. Es gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen der Trübli Weinbar.
Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Pflichten
Zwischen dem Veranstalter und der Trübli Weinbar kommt ein Vertrag zustande, wenn
a) eine Offerte der Trübli Weinbar durch den Veranstalter schriftlich rückbestätigt wurde oder
b) eine Anfrage des Veranstalters durch die Trübli Weinbar schriftlich bestätigt wurde.
Änderungen des Vertragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch die Trübli Weinbar schriftlich bestätigt wurden.
2.1 Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der Trübli Weinbar beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist die Trübli Weinbar nicht mehr an die Offerte gebunden. Die Trübli Weinbar behält sich vor, aus wichtigem Grund von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten.
Die Trübli Weinbar empfiehlt bei jeder Reservation, die offerierten Räumlichkeiten im Voraus zu besichtigen.
2.2 Optionen
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich die Trübli Weinbar das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.
2.3 Benutzung Räumlichkeiten
Der Veranstalter übermittelt der Trübli Weinbar spätestens 10 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, Angaben zur Einrichtung der Räumlichkeiten, Art und Umfang der technischen Hilfsmittel sowie alle Informationen, die die Trübli Weinbar für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt. Von der Trübli Weinbar erbetene zusätzliche Informationen sind vom Veranstalter mitzuteilen.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung, können die hierdurch entstehenden Kosten durch die Trübli Weinbar berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn die Trübli Weinbar für die Verschiebung verantwortlich ist.
3. Annullationsbedingungen
3.1 Veranstaltungen
3.1.1 Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter ist verpflichtet, der Trübli Weinbar Änderungen der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die Trübli Weinbar ist grundsätzlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten verrechnet.
Die genaue Teilnehmerzahl ist bei Veranstaltungen von 10 oder mehr Personen spätestens 48 Stunden und bei weniger als 10 Personen spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung der Trübli Weinbar mitzuteilen. Diese Angabe bildet die Verrechnungsgrundlage. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an einer Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl (Seminar und Bankett) um mehr als 10% gegenüber der ursprünglich bestätigten Anzahl von Teilnehmern, werden von der Trübli Weinbar folgende Kosten für jeden nicht erschienenen Teilnehmer in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen
fünf und weniger Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen
Sofern einzelne Leistungen zum Zeitpunkt der Änderung der Teilnehmerzahl noch nicht festgelegt waren, kann eine Pauschale von bis zu CHF 100.– pro Person berechnet werden.
3.1.2 Rücktritt des Veranstalters
Absagen von Veranstaltungen müssen der Trübli Weinbar möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Veranstaltung vollumfänglich durch den Veranstalter abgesagt, verrechnet die Trübli Weinbar folgende Stornierungskosten:
bis 30 Tage vor dem Anlass administrativer Aufwand und eventuelle geleistete Dienstleistungen (Weinverkostung, Probeessen, bestellte Waren … ) aber höchstens 20% der vereinbarten Leistungen
29 bis 15 Tage vor dem Anlass 30% der vereinbarten Leistungen
14 bis 8 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistungen
7 – 2 Tage vor dem Anlass 75% der vereinbarten Leistungen
2 – 0 Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistungen
Sofern einzelne Leistungen zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht festgelegt waren, kann eine Pauschale von bis zu CHF 100.– pro Person berechnet werden.
4. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Trübli Weinbar. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Servicegebühr) berechnet. Für mitgebrachten Wein wird ein Zapfengeld von CHF 29.– pro 75cl Flasche erhoben, bei Raritäten wird der Zapfenpreis nach Wein bestimmt. Bei Spirituosen erheben wir eine Gebühr von CHF 59.– pro Flasche. Gebühren für das Mitbringen von Speisen erfolgen gemäss individueller Vereinbarung.
5. Dekoration
Blumenschmuck und Dekoration ist Sache des Veranstalters. Gerne können wir auch unsere Partner für Blumenschmuck empfehlen, welche Ihnen die Leistungen direkt verrechnet.
An der Decke und Wänden dürfen grundsätzlich keine Befestigungen erfolgen. Die Verwendung von brennbarem Dekorationsmaterial ist nicht gestattet (Feuerschutz). Sämtliche Haftung wird abgelehnt.
Allfällige Renovations- oder Entsorgungskosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
6. Weisungsbefugnis
Sobald sich Dritte aufgrund der Lärmemissionen beklagen, respektive die Kundenzufriedenheit der übrigen Gäste gefährdet ist, ist Trübli Weinbar berechtigt Weisungen an den Veranstalter zu erteilen, welche strikt zu befolgen sind. Eine Missachtung dieser Weisung kann die Verrechnung von Folgekosten nach sich ziehen.
7. Exklusiv-Miete der Trübli Weinbar
Aus Betrieblichen Gründen wird grundsätzlich auf Anlässe mit Exklusiv-Mieten verzichtet. Bei Interesse halten Sie Rücksprache mit dem Betriebsleiter der Trübli Weinbar oder überprüfen Sie nachfolgend die Ansätze für den Mindestumsatz:
Es gelten folgende Ansätze:
Sonntag bis Donnerstag:
Eventsaal & Galerie
- Mittag CHF 1' 000.–
- Abend CHF 1' 500.–Eventsaal, Galerie & Weingrotto
- Mittag CHF 1' 200.–
- Abend CHF 1' 700.–Ganzes Lokal
- Mittag CHF 1' 500.–
- Abend CHF 2' 800.–
Freitag & Samstag:
Eventsaal & Galerie
- Mittag CHF 1' 000.–
- Abend CHF 2' 500.–Eventsaal, Galerie & Weingrotto
- Mittag CHF 1' 200.–
- Abend CHF 2' 900.–Ganzes Lokal
- Mittag CHF 1' 500.–
- Abend CHF 4' 000.–
Weingrotto von Sonntag bis Samstag CHF 100.– pro 2h.
Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt. Für die Hälfte des Betrages erhalten Sie dann einen Konsumationsgutschein.
Ein Beispiel: Ihre Konsumation am Fest beläuft sich an einem Samstagabend für das ganze Lokal auf CHF 3‘000 .–. Die Differenz von CHF 1000.– wird Ihnen als Mietbeitrag verrechnet und Sie erhalten einen Gutschein im Wert von CHF 500.-.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Trübli Weinbar sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die berechneten Leistungen gelten als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, wenn der Veranstalter innerhalb der Zahlungsfrist keine Beanstandungen meldet.
8.1 Zahlungsverzug
Die Trübli Weinbar behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen einschliesslich der Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Der Veranstalter erklärt sein Einverständnis mit der Berechnung dieser Kosten, auch soweit diese nach gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur teilweise erstattungsfähig sind.
8.2 Anzahlungen
Die Trübli Weinbar behält sich die Forderung einer Anzahlung von 50% der vereinbarten Leistungen vor. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistungen beansprucht werden. Gerät der Veranstalter mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die Trübli Weinbar zum Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Anzahlung wird in den Fällen der Ziffer 3 dieser Geschäftsbedingungen auf die Kosten verrechnet.
9. Rücktritt durch die Trübli Weinbar
Die Trübli Weinbar ist jederzeit berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der Trübli Weinbar nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. In diesen Fällen ist die Trübli Weinbar bei der Organisation geeigneter Ersatzkapazitäten behilflich.
Die Trübli Weinbar kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Trübli Weinbar oder seiner Gäste gefährden.
b) Die Trübli Weinbar stellt fest, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.
c) Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die Trübli Weinbar in die Organisation der Veranstaltung einbezogen wurden, sind an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert.
Die Trübli Weinbar erklärt den Rücktritt, sobald es von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Veranstalter unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegen die Trübli Weinbar kann der Veranstalter in allen genannten Fällen nicht geltend machen.
10. Haftung
a) Der Veranstalter haftet für den gesamten Rechnungsbetrag einschliesslich der von seinen Mitarbeitern, Hilfspersonen und den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.
b) Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste, die der Trübli Weinbar durch ihn, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Der Nachweis des Verschuldens ist nicht erforderlich. Die Trübli Weinbar kann vom Veranstalter den Nachweis angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
c) Die Trübli Weinbar haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer eingebracht werden.
d) Soweit die Trübli Weinbar für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgsame Behandlung sowie die Rückgabe und stellt die Trübli Weinbar von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
e) Im Übrigen haftet die Trübli Weinbar nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, von Zusatzvereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen des Veranstalters sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Trübli Weinbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand für Differenzen betreffend des Vertragsverhältnisses oder dessen Anbahnung, Zusatzvereinbarungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren die Parteien Schwyz. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar.
Anzeigen in den Medien, die Hinweise auf die in der Trübli Weinbar gebuchte Veranstaltung beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trübli Weinbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese werden ersetzt durch eine zulässige Regelung, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
Brunnen, 1. April 2025